Öffnungszeiten & Preise

Öffnungszeiten der Kita

Montag - Freitag

07:30 - 16:30 Uhr

Schließzeiten:

In der Regel ist unsere Einrichtung zwischen Weihnachten und dem Feiertag Hl. Drei Könige, in den Faschingsferien (Rosenmontag – Aschermittwoch) und im Sommer drei Wochen im August geschlossen.
(Änderungen / Abweichungen vorbehalten.)


Preise

Grundbeitrag für

Kinder unter 3 Jahren pro Monat

Grundbeitrag für Kinder

ab 3 Jahren pro Monat

1-2 Std.

145 €

1-2 Std.

88 €

2-3 Std.

155 €

2-3 Std.

102 €

3-4 Std.

165 €

3-4 Std.

114 €

4-5 Std.

175 €

4-5 Std.

127 €

5-6 Std.

185 €

5-6 Std.

140 €

6-7 Std.

195 €

6-7 Std.

153 €

7-8 Std.

205 €

7-8 Std.

166 €

8-9 Std.

215 €

8-9 Std.

179 €

9-10 Std.

225 €

9-10 Std.

192 €


Nebengebühren:

Monatlich:  Frühstück Krippe 10,00 €; Frühstück Kindergarten 4,00 €

Bearbeitungsgebühr für Zusätzliche Belege etc. 3,00€; Im Jahr der Einschulung Vorschulmaterial einmalig 6,00 €, ggf Unkosten für Ausflüge usw.

Der Elternbeitrag wird erhoben für die Monate September bis August (12 Monate)

  • 10 % Ermäßigung erhalten Sie auf das jeweils ältere Kind bei gleichzeitigem Einrichtungsbesuch (ausgenommen Schulkinder)
  • Zu Beginn des Einrichtungsjahres im September erheben wir zusätzlich 15 € Portfolio, Fest- und Feiergeld.
  • Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss zum Grundbeitrag in Höhe von maximal 100 € pro Kind und Monat. Der monatliche Grundbeitrag wird entsprechend reduziert. Hierfür ist Ihrerseits keine Antragstellung erforderlich.
  • Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag des Kinders mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Elternbeiträgen für die Betreuung in einer, nach dem BayKiBiG geförderten, Einrichtung entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
  • Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen kann auf Antrag gewährt werden. In diesen Fällen übernimmt das Jugend- oder Sozialamt die Kosten ganz oder teilweise. Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne, natürlich vertraulich, die entsprechenden Auskünfte.
  • Informationen über mögliche Elternbeitragsentlastungen erfragen Sie bitte jederzeit bei der Kita-Leitung.