Bekanntmachungen zu aktuellen Bauleitplanungen
„Sondergebiet Grüngutsammelplatz“, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses
sowie
des Auslegungsbeschlusses über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Laudenbach hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 1903, Gemarkung Laudenbach, gebilligt. Des weiteren erfolgte der Gemeinderatsbeschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die 2. Änderungstektur des Flächennutzungsplanes (Ausfertigung vom 30.01.2025).
Für den im Kartenausschnitt dargestellten Teilbereich der Fl. Nr. 1903, Gemarkung Laudenbach, soll durch die Festsetzung eines SO (Sondergebiet) „Grüngutsammelplatz“ eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Miltenberg ermöglicht werden.
Der vom Gemeinderat Laudenbach in seiner Sitzung am 28.01.2025 gebilligte und im Gemeinderatsbeschluss vom 25.02.2025 zur Auslegung bestimmte Entwurf der Flächennutzungsplanänderung bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht vom 30.01.2025 sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
26.03.2025 bis 02.05.2025
zu den nachfolgenden Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach (Bauverwaltung), Friedenstraße 2, 63924 Kleinheubach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen: Montag bis Freitag (8:00 Uhr bis 12:00 Uhr), Montag (14:00 Uhr bis 17:30 Uhr), Dienstag und Donnerstag (jeweils 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr).
Zusätzlich zum Umweltbericht nach § 2 und § 2a BauGB sind im Rahmen der Auslegung folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:
Schutzgut |
Art der vorhandenen Information |
Mensch, Bevölkerung, Gesundheit |
Stellungnahme des Landratsamt Miltenberg vom 11.11.2024: Gesundheitsamtliche Belange |
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt |
Stellungnahme des Landratsamt Miltenberg vom 11.11.2024: Natur- und Landschaftsschutz, Immissionsschutz, Bodenschutz |
Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
Stellungnahme des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vom 17.10.2024: Bodendenkmalpflegerische Belange |
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die Mailanschrift info@kleinheubach.de, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfgesetz) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls
Laudenbach, 19.03.2025
Gemeinde Laudenbach
Stefan Distler
Erster Bürgermeister








