Bekanntmachungen zu aktuellen Bauleitplanungen

„Sondergebiet Grüngutsammelplatz“, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Billigungsbeschlusses

sowie

die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Laudenbach hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 1903, Gemarkung Laudenbach, beschlossen. Die Billigung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2024 beschlossen. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich mit 1.890 m²) erfolgte ebenfalls in der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024.

Laudenbach

Für den im Kartenausschnitt dargestellten Teilbereich der Fl. Nr. 1903, Gemarkung Laudenbach, soll durch die Festsetzung eines SO (Sondergebiet) „Grüngutsammelplatz“ eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Miltenberg ermöglicht werden.

Der vom Gemeinderat Laudenbach in seiner Sitzung am 17.09.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird in der Zeit vom

09.10.2024 bis 15.11.2024

zu den nachfolgenden Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach (Bauverwaltung), Friedenstraße 2, 63924 Kleinheubach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen: Montag bis Freitag (8:00 Uhr bis 12:00 Uhr), Montag (14:00 Uhr bis 17:30 Uhr), Dienstag und Donnerstag (jeweils 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr).

Darüber hinaus können die Unterlagen unter https://www.laudenbach-am-main.de/Bekanntmachung-Bauleitplanungen eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die Mailanschrift info@kleinheubach.de, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die nach der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt, können weitere Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden.

Hierzu erfolgt, zu einem späteren Zeitpunkt, eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Laudenbach, 02.10.2024
Gemeinde Laudenbach

Stefan Distler
Erster Bürgermeister

„Sondergebiet Grüngutsammelplatz“

01 Flächennutzungsplan-Änderungstektur v. 18.06.2024 01 Flächennutzungsplan-Änderungstektur v. 18.06.2024, 868 KB
02 Flächennutzungsplanänderung Begründung v. 18.06.2024 02 Flächennutzungsplanänderung Begründung v. 18.06.2024, 1959 KB
03 Informationsdatenblatt nach DSGVO - Bauleitplanung 03 Informationsdatenblatt nach DSGVO - Bauleitplanung, 555 KB