Hundesteuersatzung
Satzung für die Erhebung von Hundesteuer. Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Laudenbach in der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022 folgende Satzung:

Satzung für die Erhebung von Hundesteuer. Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Laudenbach in der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022 folgende Satzung:
Friedenstraße 2
63924 Kleinheubach