Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Kleinheubach, Laudenbach und Rüdenau gesucht!

Am Sonntag, den 08.03.2026 finden die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen in Bayern statt.

Die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach bietet 130 interessierten Personen die Möglichkeit, hierbei in einem Wahllokal oder bei der Auszählung der Briefwahl im jeweiligen Wahlvorstand mitzuarbeiten.

Während der Öffnungszeiten der Urnenwahllokale von 08:00 bis 18:00 Uhr erfolgt der Einsatz im Schichtdienst, nach Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr tritt der gesamte Wahlvorstand zur Auszählung der Stimmen zusammen. Die Briefwahlvorstände treffen sich zur Vorbereitung der Auszählung der Stimmen jeweils am Nachmittag, danach werden ab 18:00 Uhr wie auch in den Urnenwahllokalen die Stimmen ausgezählt. Gemeinsam entscheiden die Wahlhelfer über die Gültigkeit und Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen das Wahlergebnis fest. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Zu diesem Zweck können Sie sich gerne mit untenstehendem Formular bei der Verwaltungs- gemeinschaft Kleinheubach melden, gerne auch per Email an info@kleinheubach.de.

Für ihr Engagement erhalten Wahlhelfende eine Aufwandsentschädigung.

Voraussetzung
Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
Wahlberechtigt ist, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
+ Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
+ Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 GG)

Für Ihre Bereitschaft mitzuhelfen im Voraus schon herzlichen Dank!

VG Kleinheubach, Wahlamt

Rückmeldung an die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach Rückmeldung an die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach, 90 KB
Rathaus Laudenbach
 

Obernburger Straße 10
63925 Laudenbach